Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der Spacetainer GmbH, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vertragsschluss
Kaufanbote der Spacetainer GmbH gelten stets als unverbindlich. Durch Unterzeichnung gibt der Auftraggeber seinerseits ein verbindliches Kaufanbot ab, welches zur Gültigkeit noch ausdrücklich von der Spacetainer GmbH angenommen werden muss. Ein Kaufvertrag kommt damit erst durch schriftliche Bestätigung des Kaufanbotes durch die Spacetainer GmbH bzw durch Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufantrages zustande.
Preise und Versandkosten
(1) Es gelten die im Angebot der Spacetainer GmbH angegebenen Preise, vorbehaltlich von Preisanpassungen aufgrund deutlich gestiegener Produktionskosten und allfälliger offensichtlicher Tippfehler und Fehlkalkulationen. In diesen Fällen hat der Auftraggeber das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Er ist jedoch nicht berechtigt alternativ auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind ausdrücklich vereinbarte Preisanpassungen, welche durch marktbedingte Preisschwankungen entstehen (zB bei Rohstoffpreisen, Mauterhöhungen, etc.)
(2) Versand- und Lieferkosten sind stets vom Auftraggeber zu tragen. Versand- und Lieferkostenkosten werden bei Angebotserstellung berechnet und üblicherweise gesondert ausgewiesen. Sollten diese nicht gesondert ausgewiesen sein, gelten zusätzlich zu dem im Angebot ausgewiesenen Beträge die üblichen Versand- und Lieferkosten als vereinbart.
(3) Angegebene Preise verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer.
Eigentumsvorbehalt/Geistiges Eigentum
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Spacetainer GmbH.
(2) Die Spacetainer GmbH ist bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt, am Kaufgegenstand entsprechende Hinweise auf seine Eigenschaft als Eigentümer anzubringen.
(3) Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Spacetainer GmbH unverzüglich zu verständigen.
(4) Von der Spacetainer GmbH angefertigte Dokumente wie Skizzen, Pläne, Angebote, Kostenvoranschläge sowie alle sonstigen (technischen) Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Spacetainer GmbH. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte (ausgenommen bei gesetzlicher Verpflichtung wie Ämtern, Behörden, Steuerberatern, etc.) oder sonstige
Verwendung, welche nicht zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Spacetainer GmbH verboten. Dazu zählt insbesondere die Weitergabe an Konkurrenzunternehmen.
Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag mit der Spacetainer GmbH abzutreten.
Haftung und Gewährleistung
(1) Schadenersatzansprüche der Auftraggeber sowohl gegen die Spacetainer GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen werden ausgeschlossen.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nicht für Schäden an einer Person.
(3) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für leichte Lackschäden in Form von Kratzern oder Flugrost an Containerrahmen, welche infolge der der Sperrigkeit der Container während des Transportes, dem Auf- und Abladen und des Aufbaus üblich sind.
(4) Hinsichtlich der Haftung für Schäden bei Aufstellung wird auf den speziellen Haftungsausschluss in Punkt 7. Abs 2 hingewiesen.
(5) Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Geringfügige Schäden iS des vorstehenden Abs (4) stellen keinen Gewährleistungsgrund dar.
(6) Bei Kauf gebrauchter Container oder Zubehör wird einvernehmlich die Gewährleistung ausgeschlossen.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übergabe offensichtliche Mängel unverzüglich auf der Empfangsbestätigung zu dokumentieren und der Spacetainer GmbH spätestens binnen 5 Werktagen zu melden. Die Spacetainer GmbH ist berechtigt, die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen ab Meldung zu begutachten und dazu auch einen geeigneten Sachverständigen zur Dokumentation und Bewertung zuzuziehen. Der Auftraggeber hat diesfalls sicher zu stellen, dass die Spacetainer GmbH bzw die von ihr beauftragten Personen Zugang zum bemängelten Vertragsgegenstand haben.
Zahlung
(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Kaufpreis inkl. aller Nebenkosten (zB Lieferung) spätestens zu dem im Kaufvertrag angegebenen Zeitpunkt einzulangen. Wurde im Kaufvertrag keine derartige Zahlungsvereinbarung getroffen, so gilt das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel.
(2) Als Zahlungsart wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – lediglich die Zahlungsanweisung auf das von der Spacetainer GmbH bekannt gegeben Konto (IBAN, BIC) akzeptiert. Bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart ist die Spacetainer GmbH berechtigt, den Auftrag nur gegen Zahlung per Vorauskasse auszuführen.
(3) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund durch den Auftraggeber falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Spacetainer GmbH berechtigt, die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen (B2B § 456 UGB, derzeit 9,2% über dem Basiszinsatz p.a.; B2C § 1000 ABGB, derzeit 4% p.a.). Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, der
Spacetainer GmbH die notwendigen und angemessenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellten wurden und außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Spacetainer GmbH nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen, außer für den Fall, dass die Spacetainer GmbH ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt oder bei Vorliegen ausdrücklich gesetzlicher Zurückbehaltungsrechte.
Lieferbedingungen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übernehmen. Sofern eine Aufstellung nicht wie vereinbart stattfinden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Spacetainer GmbH rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin, zumindest jedoch 7 Tage im Voraus darüber zu informieren und im Einvernehmen einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Sofern der Liefertermin auf Wunsch des Auftraggebers nach hinten verlegt wird, verpflichtet sich die Spacetainer GmbH den Vertragsgegenstand für 14 Tage nach dem ursprünglichen Liefertermin kostenlos einzulagern. Danach ist die Spacetainer GmbH berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Einlagerung zu verrechnen.
(2) Die Zufahrtsmöglichkeit zum geplanten Aufstellort mit einem 13,6m Sattel-LKW oder einem 14m Hängerzug muss gegeben sein. Bei Bestellungen von mehreren Containern ist der angegebene Transportpreis nur bei paarigem Transport (dh zwei Container pro LWK) gültig.
(3) Die Aufstellung der Container kann ausschließlich auf geeigneten und fachgerecht vorbereiteten Aufstellflächen erfolgen, da nur so die uneingeschränkte Nutzbarkeit gewährleistet ist und etwaigen Beschädigungen (zB durch Wassereintritt) vorgebeugt wird. Die Errichtung dieser geeigneten Aufstellflächen ist ausschließlich Sache des Auftraggebers und hat nach Maßgabe der von der Spacetainer GmbH bereitgestellten Spezifikationen zu erfolgen. Sofern Mehrkosten aufgrund nicht fachgerecht vorbereiteter Aufstellflächen entstehen, ist die Spacetainer GmbH zur entsprechenden Nachverrechnung berechtigt. Ebenfalls übernimmt die Spacetainer GmbH keine Haftung für Schäden, die infolge ungeeigneter Aufstellflächen entstehen. Seitens Spacetainer GmbH erfolgt bei Anlieferung keine Überprüfung auf Tauglichkeit der Aufstellfläche.
(4) Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorbereiten des Unterbaus werden nicht von der Spacetainer GmbH angeboten und sind somit auch nicht im vorliegenden Angebot enthalten. Nicht enthalten und somit vom Auftraggeber zu tragen, sind die Kosten des Fundaments und der externen Anschlüsse (wie Strom, Wasser und Kanal), sowie allfällige Kosten für Zufahrtsgenehmigungen, Erdungen und Blitzschutz.
(5) Sollten Container als Flatpack gekauft worden sein, muss für den Aufbau und zur Positionierung der Säulen und Rahmen ein Kran oder leistungsstärkerer Stapler zur Verfügung stehen.
(6) Unabhängig vom Aufstellungsort und einer allfällig vereinbarten Lieferung vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort den Firmensitz der Spacetainer GmbH. Der Versand/die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftragegebers.
(7) Liegt die Verzögerungen bei der Abnahme des Vertragsgegenstanden und/oder eine nicht erfolgte Anlieferung in der Verschuldenssphäre des Auftraggebers, so ist die Spacetainer GmbH berechtigt, an der Vertragserfüllung festzuhalten oder alternativ vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Auftraggeber zum Ersatz jener Schäden verpflichtet, die der Spacetainer GmbH infolge unberechtigten Annahmeverzuges entstanden sind.
Sonderbestimmungen für Containermiete
(1) Nachstehende Bestimmungen dieses Punktes gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Spacetainer GmbH und dem Auftraggeber. Sie gelten zusätzlich zu den anderen Bestimmungen dieser AGB. Sofern sie einzelnen Bestimmungen dieser AGB widersprechen, gehen sie betreffend abgeschlossener Mietverträge diesen Bestimmungen als speziellere Regelung vor.
(2) Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage. Eine kürzere Aufstellungsdauer ist möglich, verrechnet werden auch hier allerdings mindestens 30 Tage sowie die Anliefer- und Abholkosten in der vereinbarten Höhe.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Spacetainer GmbH spätestens drei Tage bei Einzelcontainern und zehn Tage bei Containeranlagen vor dem vereinbarten Mietende schriftlich den konkret gewünschten Abholtermin bekannt zu geben.
(4) Die monatlich fälligen Mieten werden jeweils im Voraus verrechnet und sind mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Preise gelten bis auf Widerruf. Aufgrund üblicher Preisschwanken behält sich der Vermieter vor, die Transportpreise am Mietende den tatsächlichen Kosten (Rohstoffpreise, Maut, etc.) anzupassen.
(5) Für den Fall, dass Einrichtung oder Containermöbel mitvermietet wurden, werden diese im Container liegend geliefert. Der Mieter ist bei Übernahme verpflichtet, diese auf allfällige Beschädigungen zu überprüfen und diese umgehend der Vermieterin anzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Gegenstände vor Rückgabe des Containers wieder transportsicher umzulegen um Beschädigungen vorzubeugen. Wasserführende Behältnisse in Sanitärcontainer (wie zB Boiler) müssen vor der Rückgabe fachgerecht entleert werden um Beschädigungen am Container beim Rücktransport vorzubeugen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand samt Einrichtung sorgfältig zu behandeln und nach Beendigung des Mietverhältnisses in gereinigtem, funktionsfähigem, vollständigem gleich gutem Zustand, unter Berücksichtigung normaler Abnützung, zurückzustellen. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten.
(7) Sowohl bei Übernahme durch den Auftraggeber als auch bei Rückgabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen und auszufüllen in welchen allfälligen Mängel schriftlich festzuhalten sind.
(8) Der Vertragsgegenstand bleibt bei Miete selbstverständlich im Eigentum der Spacetainer GmbH. Am Vertragsgegenstand angebrachte Unternehmenskennzeichen der Spacetainer GmbH sind gut sichtbar zu belassen. Während aufrechter Mietdauer trifft Gefahr und Zufall den Auftraggeber, dh dieser haftet der Spacetainer GmbH gegenüber unabhängig von Verschulden oder Grund (auch im Fall von höherer Gewalt) für Schäden, Abhandenkommen oder Untergang des Vertragsgegenstandes. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Spacetainer GmbH keine Versicherung des Vertragsgegenstandes erfolgt.
(9) Die Überprüfung des Vertragsgegenstandes auf Tauglichkeit für den Zweck der beabsichtigten Verwendung obliegt alleine dem Auftraggeber. Allenfalls für die Verwendung notwendige behördliche Bewilligungen sind vom Auftraggeber auf dessen Kosten einzuholen.
(10) Allfällige durch das Mietverhältnis anfallende Gebühren, Steuern oder Abgaben werden alleine vom Auftraggeber getragen. Meldepflichten liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(11) Sofern das Mietverhältnis eine Dauer von 12 Monaten übersteigt, ist die Spacetainer GmbH im Sinne der Wertsicherung zur Erhöhung des Mietpreises berechtigt. Die Erhöhung richtet sich nach dem jeweils gültigen Verbraucherpreisindex der Statistik Austria. Als Berechnungsbasis dient der Monat der Vertragsunterzeichnung bzw der Monat der letzten Erhöhung. Die Spacetainer GmbH ist berechtigt eine Anpassung alle sechs Monate vorzunehmen.
(12) Sofern der Auftraggeber mit zwei, wenn auch nicht aufeinanderfolgenden Mieten im Rückstand ist, ist die Spacetainer GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos aufzukündigen und die Herausgabe der Vertragsgegenstände zu verlangen. Die Spacetainer GmbH ist diesfalls auch berechtigt, den Vertragsgegenstand auch gegen den Willen des Auftraggebers abzuholen, wobei der dadurch entstanden Aufwand und Schaden alleine zu Lasten des Auftraggebers geht. Sofern im Vertragsgegenstand noch werthaltige Sachen eingelagert sind, werden diese von der Spacetainer GmbH in einem geeigneten Lager und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert. Sollte eine Abholung durch den Auftraggeber nicht binnen acht Wochen erfolgen, so ist die Spacetainer GmbH nach vorheriger schriftlicher Androhung der Veräußerung berechtigt, die eingelagerten Sachen zu verwerten und den Erlös
zur Deckung der offenen Forderungen zu verwenden. Ein allfälliger Mehrertrag wird an den Auftraggeber ausgezahlt.
(13) Befristet abgeschlossene Mietverträge beginnen mit dem vereinbarten Liefertermin und enden automatisch mit Ende der vereinbarten Mietdauer, bzw am vereinbarten letzten Tag. Sollte die vereinbarte Mietdauer aus dem Verschulden des Auftraggebers überschritten werden, so ist die Miete bis zur tatsächlichen Abholung zu bezahlen. Sofern bei unbefristeten Mietverträgen bezüglich der Kündigungsmöglichkeiten nichts anderes geregelt ist, so sind die Vertragsparteien berechtigt, Mietverträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten zu kündigen. Kündigungsschreiben sind schriftlich eingeschrieben an den jeweils anderen Vertragspartner zu senden.
(14) Ein Verstoß gegen Bestimmungen des Mietvertrages, dieser AGB sowie eine vereinbarungswidrige, unsachgemäße Verwendung, insbesondere wenn durch einen erheblich nachteiligen Gebrauch zu befürchten ist, dass der Vertragsgegenstand Schaden nimmt, berechtigt die Spacetainer GmbH zur fristlosen Kündigung und sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses.
(15) Konsumenten welche einen Mietvertrag mittels Fernabsatz außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Spacetainer GmbH iS des § 1 FAGG abschließen steht ein 14tägiges Rücktrittsrecht nach dem 3. Abschnitt des FAGG zu. Der Rücktritt kann ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten:
Spacetainer GmbH
Adresse
Kontaktdaten
(16) Sofern Mietverträge über Fernabsatz geschlossen werden und der Auftraggeber Konsument ist (siehe vorstehenden Absatz (15)), beginnt die Mietdauer frühestens am 15ten Tag nach Vertragsabschluss. Die Spacetainer GmbH ist nicht verpflichtet, den Vertragsgegenstand vor Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit gem § 18 FAGG ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht zu verzichten. Dieser Verzicht ist vor Lieferbeginn zu erklären. Nur in diesem Fall kann eine Lieferung der Vertragsgegenstände durch die Spacetainer GmbH bereits vorher erfolgen.
Datenschutz
(1) Die Spacetainer GmbH speichert und nutzt die personenbezogenen Daten der Auftraggeber ausschließlich zur Abwicklung des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, zur Kundenpflege und zu Marketingzwecken.
(2) Ohne die Einwilligung der Auftraggeber werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Dienstleistungspartner, die zur Auftragsabwicklung oder zur Erfüllung unternehmerischer und gesetzlicher Pflichten die Übermittlung von Daten erfordern, wie Speditionen, Banken, Steuerberater, Ämter, Behörden und Gerichte sowie Wirtschaftsauskunftsdienstleister. In diesen Fällen beschränken sich die übermittelten Daten auf ein Minimum und die Übermittlung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO.
(3) Der Auftraggeber hat im Sinne des Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten, sofern einer Löschung keine gesetzlichen, vertraglichen oder handels- bzw. steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzlich verankerte Gründe entgegenstehen. Das Auskunftsbegehren kann gerichtet werden an
Spacetainer GmbH
Anschrift
Kontaktdaten
Allenfalls Angabe eines Datenschutzbeauftragen
(4) Sofern der Auftraggeber seine Einwilligung dazu gegeben haben, seine personenbezogenen Daten zur Kundenpflege, zum Marketing oder zur Weitergabe an Dritte zu nutzen, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.
(5) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO und anderer einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert.
Schlussbestimmungen
(1) Die Spacetainer GmbH behält sich vor, ihre Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. Durch die Bestellung werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen anerkannt.
(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Spacetainer GmbH sind ausschließlich die schriftlich abgeschlossenen Kaufverträge und diese AGB maßgeblich. Mündliche Nebenvereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
(3) Zustellungen an den Auftraggeber erfolgen an die zuletzt durch den Auftraggeber bekannt gegebenen Anschrift, mit der Wirkung, dass sie bei einer Versendung an diese Adresse als zugegangen gelten. Der Auftraggeber ist während laufendem Vertragsverhältnis verpflichtet, der Spacetainer GmbH jede Adressänderung unverzüglich bekannt zu geben.
(3) Sollte irgendeine Bestimmung der Kaufverträge oder dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit,
Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen dem Auftraggeber und der Spacetainer GmbH eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige und undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
(4) Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.
(4) Als Gerichtsstand vereinbaren der Auftraggeber und die Spacetainer GmbH ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sprengel des Firmensitzes der Spacetainer GmbH sachlich zuständigen Gerichtes (derzeit Bezirksgericht Wiener Neustadt oder Landesgericht Wiener Neustadt).
Stand 8/2025